Themen rund um Pflege und Unterstützung

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Ambulante Pflegedienste
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Wer kann Leistungen ambulanter Pflegedienste in Anspruch nehmen?

In Deutschland können ambulante Pflegeleistungen für pflegebedürftige junge Menschen von zwei verschiedenen Institutionen erbracht, finanziert und geregelt werden: zum einen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB/ SGB XI) und zum anderen als Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (SGB/ SGB IX).

Die Pflegeversicherung richtet sich an alle Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf Pflege angewiesen sind, um ihren Alltag zu organisieren. Ziel ist es, ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten wiederzuerlangen oder zu erhalten. Zu diesem Zweck können pflegebedürftige Menschen bestimmte Pflegeleistungen wie ambulante Pflegedienste (auch ambulante Dienste, ambulante Pflege oder mobile Pflege genannt) erhalten.

Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen richten sich an Menschen bis zum Regelrentenalter (67 Jahre), die aufgrund ihrer Behinderung an der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bedroht oder gehindert sind. Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern.

Erreicht werden soll dies durch Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und im Bildungswesen sowie durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Im Gegensatz zu den Pflegeleistungen der ambulanten Dienste beziehen sich diese jedoch eher auf die Behandlung und Beratung durch Ärzt/-innen, Pädagog/-innen, Therapeut/-innen und Psycholog/-innen. Die Eingliederungsleistungen können von der häuslichen Pflege bis zur Unterstützung am Arbeitsplatz oder an der Hochschule reichen.

Es gibt also zwei Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Wir konzentrieren uns hier vor allem auf die Leistungen der Pflegeversicherung, denn diese können auch dann beantragt werden, wenn die pflegebedürftige Person keine Behinderung hat. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, benötigt die von Ihnen zu pflegende Person einen offiziell anerkannten Pflegegrad. Das ist möglich, wenn die zu pflegende Person gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten hat und deshalb für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten auf fremde Hilfe angewiesen ist.

A nurse in red scrubs, wearing a mask, pushes a smiling person in a wheelchair down a corridor.

Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und einen ambulanten Pflegedienst finden können.

Welche nationalen ambulanten Pflegedienste gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es rund 17.100 ambulante Pflegedienste. Diese können sich auf Pflegeleistungen konzentrieren, die von einer qualifizierten Pflegekraft erbracht werden. Sie leisten aber auch einfache häusliche Pflegeleistungen und Hilfe bei der Haushaltsführung unter der Leitung einer verantwortlichen Fachkraft, die keine medizinische Pflegekraft sein muss. Meistens wird eine Kombination aus beidem angeboten.

Ambulante Pflegedienste gemeinnütziger Organisationen

Die meisten Menschen in Deutschland werden von ambulanten Pflegediensten unterstützt, die gemeinnützig sind, wie z.B. die Diakonie, Caritas, die Johanniter, das Rotes Kreuz oder die Malteser.

Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, finden Sie hier die Links zu drei der größten gemeinnützigen Organisationen, die ambulante Pflegedienste anbieten: Link 1 |  Link 2 |  Link 3

Private Unternehmen

Allerdings gibt es im Bereich der ambulanten Pflege sogar mehr private Unternehmen als gemeinnützige Organisationen. Der Markt dafür ist riesig.

In diesem Artikel finden Sie die Namen der 10 größten ambulanten Pflegedienste in Deutschland

Das mit Abstand größte Unternehmen ist die Home Instead GmbH & Co. KG: Link.

Das ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege) stellt eine Broschüre zur Verfügung, die zeigt, wie man gute ambulante Pflegedienste erkennt: Link

Compass private Pflegeberatung

Die privaten Krankenversicherungen informieren ihre Mitglieder über die Compass private Pflegeberatungsseite zum Thema Pflege.

Hier können Mitglieder der privaten Krankenversicherung nach lokalen ambulanten Pflegediensten suchen.

Allgemeine Informationen zum Thema Pflege finden Sie hier.

Wie erhalte ich Pflegeleistungen von einem ambulanten Pflegedienst?

Um die Leistungen eines ambulanten Dienstes nicht selbst bezahlen zu müssen, benötigt die von Ihnen betreute Person einen von der Pflegeversicherung anerkannten Pflegegrad. Wie Sie diesen erhalten können, erfahren Sie hier:

SCHRITT 1 | Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen

Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos oder mit den entsprechenden Formularen bei der jeweiligen Krankenkasse der betroffenen Person gestellt werden. Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert.

Sie können im Internet auch private Unternehmen finden, die Ihnen bei einem Erstantrag kostenlos helfen und diesen mit der Pflegekasse abrechnen.

 

 
Auf der Website des Sozialverbandes Deutschland/ VdK finden Sie unabhängige Informationen zur Pflegeversicherung
SCHRITT 2 | Der Hausbesuch des medizinischen Dienstes

Nach der Beantragung eines Pflegegrades erfolgt die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bei einem Hausbesuch. Die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten wird vom medizinischen Dienst mit Punkten je nach Schweregrad bewertet. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl werden pflegebedürftige Menschen in 5 Pflegegrade eingeteilt. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden, wobei mindestens 12,5 Punkte erreicht werden müssen, um einen Pflegegrad zu erhalten.

Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung durch den medizinischen Dienst ein Pflegetagebuch, damit Sie genau beschreiben können, wo Sie Unterstützung leisten oder erhalten und wo Hilfe benötigt wird. Seien Sie auch als Pflegeperson bei den Besuchen des medizinischen Dienstes anwesend. Vier Augen sehen mehr als zwei!

 

Auf der VdK-Website finden Sie ein kostenlose Broschüre zur Selbsteinschätzung mit einem Pflegegrad-Rechner. Hier können Sie vor dem Besuch des medizinischen Dienstes testen, welchen Pflegegrad Sie voraussichtlich erreichen werden.

SCHRITT 3 | Die Kranken- oder Pflegeversicherung meldet sich mit den Ergebnissen der Begutachtung zurück und weist einen Pflegegrad zu

Nach dem Besuch des ärztlichen Dienstes schreibt die Kranken- oder Pflegekasse die Antragsteller an und teilt ihnen einen Pflegegrad mit.

SCHRITT 4 | Sind Sie mit dem Ergebnis der Beurteilung unzufrieden?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Einstufung der Pflegekasse zu niedrig ist oder gar kein Pflegegrad zuerkannt wurde und Sie das für falsch halten, können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Sie sollten Ihren Widerspruch gut begründen und erläutern, welche Aspekte Sie aufgrund der Ergebnisse des medizinischen Dienstes anders beurteilen würden. Sie müssen Ihren Widerspruch schriftlich einreichen. Eine E-Mail ist in diesem Fall nicht ausreichend!

Weitere Informationen und einen kostenlosen Musterbrief finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.

SCHRITT 5 | Sie haben einen Pflegegrad zugewiesen bekommen und können nun zwischen verschiedenen Leistungen wählen

Die pflegebedürftige Person hat mit dem Erhalt des Pflegegrads Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung ist allerdings begrenzt. Die Versicherung deckt einen festen, begrenzten Teil der Kosten. Dieser wird als Grundbetrag bezeichnet. Den Rest müssen die Pflegebedürftigen selbst bezahlen.

 

Ab Pflegegrad 2 erhalten die Pflegebedürftigen Pflegegeld, das sie dazu verwenden sollten, ihre eigene Pflege in angemessener Weise unter Einbeziehung von Angehörigen oder engen Freunden zu gewährleisten. Diese Leistungen können Sie als Pflegende finanziell unterstützen (Einkommensunterstützung).

 

Anstelle des Pflegegeldes können Sie auch Pflegesachleistungen erhalten, die körperliche und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfe bei der Haushaltsführung umfassen. Diese Leistungen werden in der Regel von ambulanten Pflegediensten erbracht. Dadurch können Sie in der häuslichen Pflege unterstützt werden. Die Leistungen des ambulanten Dienstes werden bis zum jeweiligen Höchstbetrag direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet.

 

Werden die Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft, besteht ein Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld, die sogenannte Kombinationsleistung. Damit kann die ambulante Pflege mit der häuslichen Pflege kombiniert werden.

Neben diesen Grundleistungen der Pflegeversicherung gibt es weitere Zusatzleistungen, die für die häusliche Pflege zur Verfügung stehen, aber oft nicht in Anspruch genommen werden, wie z.B. die Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege in teilstationären Einrichtungen und die Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen (Verhinderungspflege) oder Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Anpassungen des Wohnraums).

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie über die Stiftung ZQP eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.

SCHRITT 6 | Wählen Sie einen ambulanten Pflegedienst, der Sie bei Ihrer häuslichen Pflege unterstützt

Weitere lokale Informationen erhalten Sie bei den bundesweiten Pflegestützpunkten. Dort erhalten Sie auch eine kostenlose Beratung zu Pflegedienstleistungen, Finanzierung und örtlichen Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Allerdings werden Sie nicht direkt an einen ambulanten Dienst verwiesen, sondern müssen sich selbst einen solchen suchen.

 

Der beauftragte ambulante Pflegedienst rechnet dann die erbrachten Leistungen bis zum jeweiligen Höchstbetrag mit der Pflegeversicherung selbst ab.

 

Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 erhalten noch keine der oben genannten Grundleistungen (Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen) und haben nur Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und einen geringen Entlastungsbetrag pro Monat. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für die Tages- oder Nachtpflege in teilstationären Einrichtungen und die vollstationäre Kurzzeitpflege verwendet werden. Es wird vor allem für bestimmte Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste verwendet. Sie sollen die Angehörigen entlasten und die Pflegebedürftigen im Alltag unterstützen.

TIPP: Wenn der gesamte Förderbetrag bis Ende Dezember nicht vollständig ausgeschöpft ist, kann er bis zum 30. Juni auf das folgende Jahr übertragen werden!

Weitere Informationen und einen kostenlosen Musterbrief finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.

Two men walking together, one of them with a visual impairment using a cane and wearing sunglasses. Both look happy, surrounded by a light, abstract background.

Gute Praxisbeispiele

Häusliche Krankenpflege durch die gesetzliche Krankenkasse

In einigen Bundesländern sind Nachbarschaftshelfer als niedrigschwellige Hilfsdienste anerkannt. In Hessen zum Beispiel können sich Menschen nach Vorlage eines Führungszeugnisses und der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen.

Weitere Informationen

Häusliche Krankenpflege durch die gesetzliche Krankenkasse 

Neben den pflegerischen Leistungen sind viele Pflegebedürftige auch auf medizinische Unterstützung wie Injektionen oder ein Beatmungsgerät angewiesen. Diese medizinischen Behandlungsleistungen können von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, deren Leistungen im Gegensatz zu denen der Pflegeversicherung nicht gedeckelt sind. Versuchen Sie daher, für alle Leistungen der häuslichen Pflege, die Ihr ambulanter Pflegedienst erbringt, eine ärztliche Verordnung zu erhalten, damit diese Kosten nicht von den monatlichen Pflegeleistungen abgezogen werden müssen.

Persönliche Assistenz (Persönliche Assistenz)

Wenn die von Ihnen betreute Person behindert ist, können Sie auch Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten. Sie können eine persönliche Assistenz beantragen, die bei allen alltäglichen Aufgaben hilft: von Besorgungen bis zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Mehr Details zur persönlichen Assistenz und weitere Informationen für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien finden Sie im Familienratgeber der Aktion Mensch. Das Angebot ist frei von Werbung und kommerziellen Interessen.

Pflegesachleistungen (Sachleistungen)

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Pflegesachleistungen einschließlich Unterstützungsleistungen.

Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung

Die aktuelle Höhe der Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung finden Sie unter dem Titellink.

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