Themen rund um Pflege und Unterstützung

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Verhinderungspflege
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Was ist eine Verhinderungspflege und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Genau wie bei den Pflegesachleistungen (ambulante Pflegedienste) oder dem Pflegegeld (Einkommensunterstützung) muss die zu pflegende Person Anspruch auf einen Pflegegrad 2 – 5 haben, um eine Verhinderungspflege erhalten zu können. Wie Sie einen solchen Pflegegrad beantragen können, erfahren Sie u.a. hier (ambulante Pflegedienste).

Wenn Sie als Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder ähnlichem nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen, können Sie eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Mit der Verhinderungspflege ist es möglich, dass die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung bleibt, während Sie vorübergehend (!) nicht für sie sorgen können. Sie können eine private Pflegekraft für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr einstellen und erhalten dafür rund 1650 € (Stand: 2025). Der Betrag erhöht sich um rund 1.800 € pro Kalenderjahr, wenn Sie keine anderen Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, wie z. B. Kurzzeitpflege, in Anspruch nehmen. Sie können auch die professionelle Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes für die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn Sie privat niemanden finden.

Tipp: Wenn Sie die Verhinderungspflege ganztägig in Anspruch nehmen, z. B. wenn Sie im Urlaub abwesend sind, wird das Pflegegeld für diesen Zeitraum um 50 % gekürzt. Wenn Sie die Verhinderungspflege jedoch nur stundenweise in Anspruch nehmen, weil Sie nur vorübergehend wegen einer Freizeitaktivität oder etwas anderem abwesend sind, wird das Pflegegeld überhaupt nicht gekürzt!

Illustration of a woman sitting on a large calendar with open laptop, next to a big stopwatch.

Im folgenden Abschnitt finden Sie weitere Tipps und Tricks rund um die Verhinderungspflege und Dienste, die diese anbieten.

Welche Angebote der Verhinderungspflege gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es rund 17.100 ambulante Pflegedienste. Die meisten von ihnen bieten auch eine Verhinderungspflege an. Meistens wird die Verhinderungspflege aber von nahen Verwandten oder Freunden übernommen.

Ambulante Pflegedienste

Für die Suche nach einem geeigneten ambulanten Pflegedienst können verschiedene Online-Dienste genutzt werden. Sie können Schlagworte verwenden und selbst suchen. Es gibt aber auch einige Datenbanken.

Die Krankenkassen bieten solche Leistungen an. Weitere Informationen hier.

Die Verbraucherzentrale informiert darüber, worauf bei ambulanten Pflegeverträgen zu achten ist.

Verhinderungspflege durch Privatpersonen

Die Verhinderungspflege wird hauptsächlich von Verwandten, Nachbarn und Freunden übernommen.

 

Bitte beachten Sie: Wenn Familienangehörige ersten oder zweiten Grades – zum Beispiel Kinder, Enkel, Schwiegerkinder oder Personen, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben – die Verhinderungspflege übernehmen, sind die Beträge geringer. Der Auszahlungsbetrag darf dann den Betrag des Pflegegeldes für 6 Wochen, also das 1,5-fache des Monatsbetrages des Pflegegeldes, nicht übersteigen.

Ausführliche Informationen zur Verhinderungspflege, Tipps und Tricks sowie Musterbriefe zur Beantragung von Verhinderungspflege finden Sie hier.

Besondere Merkmale für Privatversicherte

Private Krankenversicherungen informieren ihre Mitglieder über die compass-Privatpflege-Beratungsseite über Pflege.

Hier können Mitglieder der privaten Krankenversicherung nach lokalen ambulanten Pflegediensten suchen.

Allgemeine Informationen zum Thema Pflege finden Sie hier.

A person with short red hair sits in a red armchair, reading a book. The room has large windows, a potted plant, and a floor lamp, creating a cozy ambiance.

Gute Praxisbeispiele

Tages- oder Nachtbetreuung in teilstationären Einrichtungen

Wenn Sie aufgrund Ihrer Arbeit oder anderer Verpflichtungen regelmäßig Zeiten haben, in denen Sie nicht pflegen können, gibt es auch die Möglichkeit der teilstationären Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen. Sie kann in vollem Umfang zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Mit einer Kombination aus Pflegegeld und/ oder Pflegesachleistungen und teilstationärer Pflege können Sie als pflegende Person vorübergehend entlastet werden und verlieren keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen!

Tipp: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten werden in der Regel nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Sie können sich auf etwa 50 € pro Tag belaufen. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (Stand 2025) können Sie diese Kosten (zumindest teilweise) abdecken.

Bitte beachten Sie: Bis Juli 2025 musste die Pflegeperson mindestens 6 Monate lang Pflege geleistet haben (Vorpflegezeit), bevor sie die Leistung zum ersten Mal in Anspruch nehmen konnte. Diese Vorpflegezeit ist abgeschafft worden.

 

Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen

Die Kurzzeitpflege kann auch in Betracht kommen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend gar nicht möglich ist. Pflegebedürftige der Pflegestufen 2 bis 5 haben dann Anspruch auf eine Kurzzeitpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr. Die Kosten wurden zuletzt beispielsweise bis zu einem Betrag von rund 1850 € (Stand 2025) übernommen. Dieser Betrag kann auch erhöht werden, wenn die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird. In diesem Fall erhöht sich der Anspruch auf insgesamt rund 3.500 € pro Kalenderjahr. Die Kurzzeitpflege kann im Gegensatz zur Verhinderungspflege sofort in Anspruch genommen werden, eine Vorpflegezeit gibt es nicht.
Tipp: Kurzzeitpflege ist auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen möglich, wenn diese z. B. aufgrund des Alters des Pflegebedürftigen besser geeignet sind.

Sie sind also nicht auf ein Altenpflegeheim angewiesen. Verhandeln Sie dies mit Ihrer Pflegeversicherung!

Achtung: Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbeitrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Vorpflegezeit ist abgeschafft worden.

Weitere Informationen

Entlastungspflege: Urlaubs-/Krankheitsvertretung

Allgemeine Informationen zur häuslichen Krankenpflege gibt auch das Bundesministerium für Gesundheit.

Derzeitige Höhe der Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung

Hier finden Sie die aktuelle Höhe der Leistungsansprüche aus der sozialen Pflegeversicherung.

Häusliche Pflege: Pflege durch Angehörige oder andere Freiwillige

Informationen über häusliche Pflege.

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