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Einkommensunterstützung
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Was kann ich tun, wenn ich nicht mehr arbeiten kann oder meine Arbeit reduzieren muss?

Wenn Sie einer Erwerbsarbeit nachgehen und jemanden daheim pflegen, haben Sie wahrscheinlich das Gefühl, dass 24 Stunden am Tag nicht genug Zeit sind, für all die Dinge, die Sie erledigen wollen und müssen. In den meisten Fällen ist eine Reduzierung der Arbeitszeit die einzige Möglichkeit, die häusliche Pflege aufrechtzuerhalten. Aber das bedeutet gleichzeitig einen Einkommensverlust hinnehmen zu müssen. Ein Einkommen, das Sie nicht einfach ersetzen können. Denn leider gibt es in Deutschland keinen vollständigen Einkommensersatz für pflegende Angehörige.

 

Für Erwerbstätige gibt es jedoch Regelungen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren und Ihre Sozialversicherung von Ihrem Arbeitsplatz aus aufrechtzuerhalten. Es besteht ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen zur Deckung der Lebenshaltungskosten während der Pflegezeit. Dazu gehört auch eine Härtefallregelung. Auf Antrag kann die Rückzahlung des Darlehens gestundet werden, um eine besondere Härte zu vermeiden. Es besteht auch die Möglichkeit eines Teilerlasses oder eines Erlasses der gesamten Darlehensschuld.

 

Solch ein Darlehen kann Ihnen helfen, Ihren Einkommensverlust auszugleichen. Aber es ist kein Einkommensersatz für Ihre „neue Tätigkeit als Pflegeperson“. Immerhin kann die pflegebedürftige Person beschließen, Ihnen als Pflegeperson ihr Pflegegeld als kleinen finanziellen Ausgleich für Ihre Pflege zu geben.

 

Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, weil Sie selbst pflegebedürftig geworden sind, müssen Sie nicht unbedingt auf die Grundsicherung zurückgreifen, sobald Ihnen kein eigenes Einkommen mehr zur Verfügung steht. Es gibt die Möglichkeit, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Dafür müssen Sie vorher allerdings gearbeitet und mindestens 5 Jahre lang Beiträge in das Rentensystem eingezahlt haben.

A man in a wheelchair with a calendar and cash, representing budgeting and scheduling in daily life.

Für weitere Informationen über diese Regelungen scrollen Sie einfach nach unten.

Welche Formen der Einkommensunterstützung gibt es in Deutschland und wie bekommt man sie?

Wenn Sie Ihre Erwerbsarbeit aufgrund der Pflegsituation reduzieren wollen oder müssen, können Sie eine gewisse finanzielle Unterstützung vom deutschen Staat erhalten. Es gibt keinen vollständigen Einkommensersatz, aber Sie können zumindest Pflegegeld von der Person, die Sie pflegen, erhalten oder ein zinsloses Darlehen während der „(Familien-)pflegezeit“ aufnehmen.

Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind und nicht mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten können, können Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Sie müssen allerdings vorher bereits berufstätig gewesen sein.

Pflegegeld

Ab dem Pflegegrad 2 können pflegebedürftige Menschen Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst erhalten, der sie betreut. Oder sie erhalten ein Pflegegeld, das sie für eine angemessene Pflege unter Einbeziehung von Familienangehörigen oder nahen Verwandten verwenden sollten. Das Pflegegeld wird an die Pflegebedürftigen gezahlt. Es wird jedoch von ihnen erwartet, dass sie dieses Geld an ihre Pflegepersonen weitergeben. Ziel des Pflegegeldes ist es, die Bereitschaft der Pflegenden zur Pflege zu erhalten. Es ist also keine Lohnersatzleistung, sondern kann als Aufwandsentschädigung für die pflegende Person angesehen werden. Die Höhe des Pflegegeldes reicht von ca. 330 € bis zu 950 € je nach Pflegegrad. Die aktuellen Zahlen finden Sie unter dem nachstehenden Link.

Darüber hinaus sind Pflegepersonen, die mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, sozialversichert. Für sie werden Rentenversicherungsbeiträge und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Sie sind auch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Rentenbeiträge werden jedoch nur gezahlt, wenn die Pflegeperson weniger als 30 Stunden pro Woche beschäftigt ist. Für Vollrentner werden keine Rentenbeiträge mehr gezahlt.

Bitte beachten Sie: Pflegegeldbezieher/-innen sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen. Diese werden von ambulanten Pflegediensten angeboten und müssen vom Empfänger selbst organisiert werden. Diese verpflichtenden Beratungsgespräche sollen die Qualität der Pflege sichern. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen.

Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos oder mit den entsprechenden Formularen bei der jeweiligen Krankenkasse der betroffenen Person gestellt werden. (Die Pflegekassen sind der Krankenversicherung angegliedert.)

Außerdem gibt es ein kostenloses Selbsteinschätzung Formular zur mit einem Pflegegrad-Rechner.

Pflegezeit

Arbeitnehmer können sich bis zu sechs Monate lang ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen („Pflegezeit“). Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad haben – selbst die niedrigste Stufe 1 reicht aus. Während dieser Zeit kann ein zinsloses Darlehen beim „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ beantragt werden.

Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und soll dazu beitragen, den Verdienstausfall abzufedern. Auch das zinslose Darlehen muss am Ende der Beurlaubung in Raten zurückgezahlt werden.

Informationen werden online von der Regierungsinitiative „Wege zur Pflege“ angeboten: Wege zur Pflege. Dieser Service hilft Ihnen dabei, Ihren maximalen Darlehensbetrag zu ermitteln.

Hier finden Sie alle erforderlichen Formulare und weitere Informationsblätter.

Familienpflegezeit

Wenn Ihnen sechs Monate nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer für bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freigestellt werden können. Auch hier müssen Sie einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, der einen Pflegegrad hat. In diesem Fall müssen Sie jedoch mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Die Mindestarbeitszeit soll verhindern, dass Arbeitnehmende ihre Arbeit ganz aufgeben. Es besteht auch die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu erhalten, um den Gehaltsverlust während der Familienpflegezeit zu minimieren.

Informationen werden online von der Regierungsinitiative „Wege zur Pflege“ angeboten: Wege zur Pflege. Dieser Service hilft Ihnen dabei, Ihren maximalen Darlehensbetrag zu ermitteln.

Hier finden Sie alle erforderlichen Formulare und weitere Informationsblätter.

Kurzzeitige Arbeitsunfähigkeit

Bei einer akuten Pflegesituation haben Angehörige die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr von der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu organisieren oder die Pflege während dieser Zeit sicherzustellen.

 

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer ihrer Abwesenheit zu informieren. Eine bestimmte Form der Mitteilung gibt es nicht. Ein Pflegegrad muss nicht unbedingt festgestellt werden, aber es muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, die mindestens Pflegegrad 1 entspricht.

 

In diesem Fall kann ein Einkommensersatz, das Pflegeunterstützungsgeld, für zehn Tage pro Jahr und pflegebedürftige Person beantragt werden! Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nicht um einen vollständigen Einkommensersatz handelt: Die Höhe Ihrer Einkommensunterstützung wird auf der Grundlage der Kriterien berechnet, die für die Berechnung des Kinderkrankengeldes gelten.

Das Pflegeunterstützungsgeld können Sie bei der Pflegeversicherung des zu pflegenden Angehörigen beantragen.

Fragen und Antworten zum Pflegeunterstützungsgeld finden Sie hier.

Pflegetelefon

Wenn Sie Fragen zur Pflege haben oder nicht wissen, wie es weitergehen soll, können Sie sich an das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums wenden. Sie können es kostenlos anrufen und es:

  • ist anonym und vertraulich.
  • auch schriftlich per E-Mail oder in deutscher Gebärdensprache über SQAT erhältlich.
  • enthält spezifische Unterstützung für Ihre individuelle Situation.
  • kann ein Wegweiser zu lokalen Diensten sein.

Kontakt: Sie erreichen die bundesweite Hotline unter 030 20 17 91 31, von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 16.00 Uhr und per E-Mail: info@wege-zur-pflege.de.

Begleitung in der letzten Phase des Lebens

Sie können sich bis zu drei Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten.

Die Person muss nicht zu Hause gepflegt werden. Ihr Angehöriger kann auch in einem Hospiz leben. Auch ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Um Ihr Einkommen abzufedern, können Sie für diesen Zeitraum das zinslose Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Anspruch nehmen.

Gute Praxisbeispiele

Pflegedienste zum Nachschlagen

Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ratgeber Pflege

Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Erwerbsminderungsente

Allgemeine Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Informationen

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